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Leia murele lahendus

Sa ei ole oma murega üksi. Siit leiad vastuse erinevatele diskrimineerimist puudutavatele küsimustele. Oleme siin selleks, et Sind aidata.

Was muss die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber unternehmen, wenn eine Bewerberin/ein Bewerber beschwert, von ihr/ihm diskriminiert worden zu sein?

Hat eine Bewerberin/ein Bewerber den Verdacht, dass sie/er im Einstellungsverfahren diskriminiert wurde, und möchte sie/er den Grund für die Absage erfahren, muss die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber ihr/ihm ihre/seine Einstellungsentscheidung schriftlich begründen (§ 7 SoVS Gleichstellungsgesetz, § 7 VõrdKS (Gleichbehandlungsgesetz)).

Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber muss die personenbezogenen Daten der ausgewählten Arbeitnehmerin/des ausgewählten Arbeitnehmers nicht zur Verfügung stellen, jedoch muss die Begründung stichhaltig sein. Sie/er muss erläutern, nach welchen Kriterien die geeignetste Arbeitnehmerin/der geeignetste Arbeitnehmer ausgewählt wurde, warum die Beschwerdeführerin/der Beschwerdeführer nicht eingestellt wurde oder warum andere Bewerberinnen oder Bewerber besser geeignet waren.

Sinn der Erklärung der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers ist es, jeden Verdacht auf Diskriminierung auszuräumen. Dies setzt jedoch voraus, dass die Kriterien für die Auswahl einer Arbeitnehmerin/eines Arbeitnehmers bereits gründlich durchdacht sind und der Einstellungsprozess transparent ist. Ein transparenter Prozess bedeutet, dass die Auswahlkriterien der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden und die/der Personalverantwortliche auf dieser Grundlage erklären kann, weshalb die ausgewählte Bewerberin/der ausgewählte Bewerber geeigneter war.

Die Auswahl der am besten geeigneten Bewerberin/des am besten geeigneten Bewerbers ist legitim, wenn die Auswahlkriterien auf Eigenschaften beruhen, welche die erfolgreichste Bewerberin/den erfolgreichen Bewerber in die Lage versetzen, die Aufgaben am Arbeitsplatz zu erfüllen, d. h. die Dauer der Betriebszugehörigkeit, die Ausbildung, die Berufserfahrung, weitere für die Stelle erforderliche Fähigkeiten, Persönlichkeitsmerkmale und andere Fähigkeiten oder Gründe, die einen klaren Vorteil darstellen.

Wenn Sie sich ungleich behandelt fühlen, wenden Sie sich bitte an die Gleichstellungsbeauftragte unter der E-Mail-Adresse avaldus@volinik.ee oder unter Tel. +372 626 9059. Die Anonymität der Person, die sich an die Beauftragte wendet, wird gewährleistet.