Einige Ämter – z. B. Mitglieder des Riigikogu, Beamtinnen und Beamte – erfordern die Staatbürgerschaft der Republik Estland. Eine solche Bedingung gilt nicht als Diskriminierung aufgrund der Nationalität, da die Staatsangehörigkeit hier das entscheidende Merkmal ist.
Auch die im Sprachengesetz und seinen Durchführungsrechtsakten festgelegten Anforderungen an die estnische Sprachkompetenz nach Berufen entsprechen dem Grundsatz der Gleichbehandlung.
Nicht jede unterschiedliche Behandlung einer Person, die einer nationalen Minderheit angehört, im Vergleich zu einer Person einer anderen Nationalität stellt automatisch eine Diskriminierung dar. Eine Diskriminierung aufgrund der Nationalität liegt nur vor, wenn die benachteiligende oder unterschiedliche Behandlung auf der Nationalität einer Person beruht.
Wenn Sie sich ungleich behandelt fühlen, wenden Sie sich bitte an die Gleichstellungsbeauftragte unter der E-Mail-Adresse avaldus@volinik.ee oder unter Tel. +372 626 9059. Die Anonymität der Person, die sich an die Beauftragte wendet, wird gewährleistet.