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Leia murele lahendus

Sa ei ole oma murega üksi. Siit leiad vastuse erinevatele diskrimineerimist puudutavatele küsimustele. Oleme siin selleks, et Sind aidata.

Wer ist durch das Gleichstellungsgesetz und das Gleichbehandlungsgesetz geschützt?

Ungleichbehandlung sowohl im privaten als auch im öffentlichen Sektor ist gesetzlich verboten. Um die Gleichbehandlung von Frauen und Männern zu gewährleisten, wurden das Gleichstellungsgesetz und das Gleichbehandlungsgesetz geschaffen, welche sowohl Männer als auch Frauen vor Ungleichbehandlung zu schützen.

Diese Gesetze schützen Menschen vor Benachteiligung aufgrund bestimmter Merkmale, wie beispielsweise des Geschlechts oder der Nationalität. Nach dem Gleichstellungsgesetz sind solche Merkmale einer Person das Geschlecht, einschließlich Schwangerschaft, Geburt, Elternschaft, die Erfüllung familiärer Pflichten sowie andere geschlechtsspezifische Umstände. Nach dem Gleichbehandlungsgesetz sind vor Diskriminierung geschützte Merkmale Nationalität (Ethnie), Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Alter, Behinderung und sexuelle Orientierung.

Zweck dieser Gesetze ist es, Minderheitengruppen und die ihnen angehörenden Menschen in den im Gesetz festgelegten Lebensbereichen und Situationen zu schützen.

Die Anforderungen des Gleichstellungsgesetzes und des Gleichbehandlungsgesetzes gelten in fast allen Lebensbereichen, mit Ausnahmen wie Familie, Privatleben und eingetragenen Religionsgemeinschaften. Darüber hinaus ist es untersagt, Personen im Arbeitsverhältnis aufgrund der Erfüllung familiärer Pflichten, sozialer Stellung, Interessenvertretung der Arbeitnehmer, Mitgliedschaft in einer Arbeitnehmervereinigung, von Sprachkenntnissen und der Erfüllung der Wehrpflicht zu benachteiligen.

Beide Gesetze verpflichten zur Gleichbehandlung, d. h. niemand darf aufgrund der im Gesetz aufgeführten Merkmale (z. B. Geschlecht, Nationalität usw.) ungleich behandelt werden. Gleichbehandlung bedeutet die Abwesenheit von Ungleichbehandlung.

Diese Erklärung ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Wenn Sie sich daher ungleich behandelt fühlen, aber in diesem Artikel keine Lösung für Ihr Problem gefunden haben oder eine Frage haben, wenden Sie sich bitte an die Gleichstellungsbeauftragte unter der Adresse avaldus@volinik.ee oder unter der Telefonnummer +372 626 9059. Die Anonymität der Person, die sich an die Beauftragte wendet, wird gewährleistet.