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Leia murele lahendus

Sa ei ole oma murega üksi. Siit leiad vastuse erinevatele diskrimineerimist puudutavatele küsimustele. Oleme siin selleks, et Sind aidata.

Wie ist der Grundsatz der Gleichbehandlung bei der Beförderung zu befolgen?

Für die Beförderung gelten die gleichen Grundsätze wie für die Einstellung. Gibt es im Unternehmen eine kompetente und geeignete Kandidatin/ein kompetenter und geeigneter Kandidat, kann eine Stelle durch Beförderung besetzt werden.

Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber muss die Kenntnisse, Fähigkeiten, Erfahrungen und persönlichen Eigenschaften festlegen, die für die offene Stelle erforderlich sind. Die Kandidatinnen und Kandidaten müssen dann nach ihren Qualifikationen (Ausbildung, berufliche Fähigkeiten, Sprachkenntnisse) und persönlichen Eigenschaften, die für die Stelle erforderlich sind (z. B. Urteilsvermögen, Stresstoleranz, Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit, Führungsqualitäten) sowie nach ihrer bisherigen Berufserfahrung und Leistung beurteilt werden. Um unter mehreren Kandidatinnen und Kandidaten die/den geeignetsten auszuwählen, muss die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber die Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und persönlichen Eigenschaften der Kandidatinnen und Kandidaten in Bezug auf die Stellenanforderungen bewerten.

Für die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber ist es wichtig, für jede Stelle und Position die am besten geeignete Arbeitnehmerin/den am besten geeigneten Arbeitnehmer zu finden. Eine Beförderung aufgrund nicht arbeitsplatzbezogener Indikatoren oder Kriterien führt nicht dazu, dass die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber die am besten geeignete Arbeitnehmerin/den am besten geeigneten Arbeitnehmer für eine effektive Arbeit findet. Allerdings können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den Eindruck gewinnen, dass jemand aufgrund des Geschlechts oder der Nationalität keine höhere Position oder bessere Arbeitsbedingungen erhalten.

Nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Beförderung gleich zu behandeln. Dies bedeutet, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Nationalität (Ethnie), ihrer Hautfarbe, ihrer Religion oder Weltanschauung, ihres Alters, ihrer Behinderung oder ihrer sexuellen Orientierung nicht von einer Beförderung ausgeschlossen oder anderweitig benachteiligt werden dürfen (§ 6 Abs. 1 SoVS (Gleichstellungsgesetz und § 3 Abs. 1 VõrdKS Gleichbehandlungsgesetz)).

Eine Voraussetzung für die Gleichbehandlung ist, dass alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Zugang zu Informationen über offene Stellen, Bewerbungsmöglichkeiten, Qualifikationsanforderungen und erforderliche persönliche Eigenschaften haben. Beförderungsregeln, Auswahlkriterien und Stellenangebote müssen für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gleich sein.


§ 2 Abs. 2 Pkt.1; § 3 Abs. 1 VõrdKS (Gleichbehandlungsgesetz)
§ 6 Abs. 1 SoVS (Gleichstellungsgesetz)

Diese Erklärung ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Wenn Sie sich daher ungleich behandelt fühlen, aber in diesem Artikel keine Lösung für Ihr Problem gefunden haben oder eine Frage haben, wenden Sie sich bitte an die Gleichstellungsbeauftragte unter der Adresse avaldus@volinik.ee oder unter der Telefonnummer +372 626 9059. Die Anonymität der Person, die sich an die Beauftragte wendet, wird gewährleistet.