Nach dem Gleichbehandlungsgesetz müssen alle Bildungs- und Forschungseinrichtungen sowie Einrichtungen und Personen, die Fortbildungen organisieren, bei der Festlegung der Lehrinhalte und der Organisation des Unterrichts den Grundsatz der Förderung der Gleichbehandlung berücksichtigen.
Bildungs- und Forschungseinrichtungen müssen alle Verpflichtungen erfüllen, die auch den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern auferlegt sind, und die Gleichbehandlung von Vertreterinnen und Vertretern von Minderheitengruppen in der Berufsberatung, im Unterricht, in der Fach- und Berufsausbildung und in der Umschulung sowie in anderen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Organisation des Unterrichts sicherstellen.
Die in den nationalen Lehrplänen als wichtig erachteten Werte leiten sich von den ethischen Grundsätzen ab, die in der Verfassung der Republik Estland, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, der UN-Kinderrechtskonvention und den Gründungsdokumenten der Europäischen Union genannt werden. Bei den Kernwerten handelt es sich um universelle Werte (Ehrlichkeit, Fürsorge, Achtung vor dem Leben, Gerechtigkeit, Menschenwürde, Respekt vor sich selbst und anderen) und gesellschaftliche Werte (Freiheit, Demokratie, Achtung der Muttersprache und der Kultur, Patriotismus, kulturelle Vielfalt, Toleranz, ökologische Nachhaltigkeit, Gerechtigkeit, Solidarität, Verantwortung und Gleichstellung der Geschlechter).
Die Inhalte der unterrichteten Fächer sollen dazu beitragen, das Wesen und die Bedeutung der Menschenrechte zu erschließen, das Verständnis für andere Kulturen zu verbessern und Toleranz zu entwickeln. Von klein auf sollten Kinder zudem lernen, Freundschaften mit Schülern zu schließen, die einer anderen ethnischen oder religiösen Minderheit angehören, sowie mit Kindern mit Behinderungen. Für Kinder mit Behinderungen müssen zugängliche Lernräume geschaffen und ggf. individuelle Unterstützung gewährleistet werden.
Die Gleichbehandlung kann nicht dadurch gewährleistet werden, dass alle Schüler gleich behandelt werden, sondern durch die Schaffung eines Umfelds, in dem demokratische Werte und das Menschenrecht auf Andersartigkeit anerkannt werden.
Bildungs- und Forschungseinrichtungen können auch durch Forschung und Wissenschaft zur Förderung der Gleichbehandlung beitragen, indem sie die Probleme und Bedürfnisse benachteiligter Minderheitengruppen untersuchen und ermitteln und die Ergebnisse ihrer Forschung einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich machen.
Wenn Sie sich ungleich behandelt fühlen, wenden Sie sich bitte an die Gleichstellungsbeauftragte unter der E-Mail-Adresse avaldus@volinik.ee oder unter Tel. +372 626 9059. Die Anonymität der Person, die sich an die Beauftragte wendet, wird gewährleistet.