Die Faktoren, die bei der Gewährleistung der Zugänglichkeit der physischen Umwelt zu berücksichtigen sind, hängen von der Art des besonderen Bedarfs ab.
Menschen mit eingeschränkter Mobilität, die selbstständig einen Rollstuhl benutzen, können nur Hindernisse mit einem bestimmten Neigungswinkel und Höhenunterschied überwinden. So können beispielsweise hohe Türschwellen, Bordsteinkanten und steile geneigte Ebenen, holprige Straßen und Bürgersteige sowie öffentliche Verkehrsmittel, die ohne Hilfsmittel nicht zugänglich sind, wichtige Hindernisse für ihre Mobilität darstellen. Wenn eine Person mit eingeschränkter Mobilität auch eine Teillähmung der Arme hat, werden die Hindernisse und Steigungen, die selbstständig überwunden werden können, abhängig von der Schwere der Behinderung immer geringer. Für Menschen, die Gehhilfen oder Krücken benutzen, ist es schwierig und gefährlich, sich auf Treppen, steilen Neigungen und glatten, unebenen Wegen fortzubewegen. Sowohl Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer als auch auf Gehhilfen oder Krücken angewiesene Menschen benötigen mehr Platz um sich herum.
Erfahren Sie mehr im Handbuch „Gestaltung und Schaffung eines inklusiven Lebensumfelds“ Wenn Sie sich ungleich behandelt fühlen, wenden Sie sich bitte an die Gleichstellungsbeauftragte unter der E-Mail-Adresse avaldus@volinik.ee oder unter Tel. +372 626 9059. Die Anonymität der Person, die sich an die Beauftragte wendet, wird gewährleistet.