Menschen mit Sehbehinderungen nutzen die Kanten des Bürgersteigs, um sich auf den Straßen zurechtzufinden und sich zu orientieren. Das häufigste Hilfsmittel für die unabhängige Mobilität einer Fußgängerin/eines Fußgängers mit Sehbehinderung ist der weiße Gehstock. Dieser wurde entwickelt, um den Boden vor sich zu erkennen. Ein Orientierungspunkt ist erforderlich, um ein Abkommen vom direkten Weg, beispielsweise quer über den Weg, zu vermeiden. Je schlechter die Sicht, desto höher muss der Orientierungspunkt, und je schwächer die Beine, desto niedriger muss die Kante sein.
Es wäre empfehlenswert, an Straßenkreuzungen nur die Hälfte des Überwegs mit einem flachen Bordstein zu versehen. Oberflächenmarkierungen, die vor Übergängen oder Stufen warnen, sollten wahrnehmbar sein, aber die Fortbewegung nicht gefährden oder Probleme verursachen. So wurde beispielsweise die Verwendung von deutlich sichtbaren, gepunkteten Straßenbeläge gut angenommen. Sämtliche Fußgängerüberwege sollten mit Tonsignalen ausgestattet sein.
Erfahren Sie mehr im Handbuch „Gestaltung und Schaffung eines inklusiven Lebensumfelds“ Wenn Sie sich ungleich behandelt fühlen, wenden Sie sich bitte an die Gleichstellungsbeauftragte unter der E-Mail-Adresse avaldus@volinik.ee oder unter Tel. +372 626 9059. Die Anonymität der Person, die sich an die Beauftragte wendet, wird gewährleistet.