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Leia murele lahendus

Sa ei ole oma murega üksi. Siit leiad vastuse erinevatele diskrimineerimist puudutavatele küsimustele. Oleme siin selleks, et Sind aidata.

Wie sollte sich eine Arbeitgeberin/ein Arbeitgeber bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz verhalten?

Sexuelle Beziehungen am Arbeitsplatz können zu einer glücklichen Verbindung, aber auch zu Beziehungsdramen und Belästigung führen. Als sexuelle Belästigung gilt jede sexuell erniedrigende und bedrängende Handlung, wie z. B. unangemessene Bemerkungen, Versprechen von Vorteilen für sexuelle Dienstleistungen usw. (§ 3 Abs. 1 Pkt. 5 SoVS (Gleichstellungsgesetz)). Intime Beziehungen zwischen Führungskräften und Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern, für die sie verantwortlich sind, sind besonders schwierig, da eine Partei gegenüber der anderen in einer Machtposition ist. Hier kommt jeder Arbeitgeberin/jedem Arbeitgeber eine wichtige Rolle bei der Prävention und Beendigung von Belästigung zu.

Um Belästigungen vorzubeugen, ist es ratsam, interne Regeln aufzustellen, die das Verhalten im Falle einer intimen Beziehung klar festlegen. Beispielsweise verhindert eine Vorschrift, die eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter dazu verpflichtet, ihre/seine intime Beziehung zu einer Kollegin/einem Kollegen offenzulegen, Korruption und Ungleichbehandlung. Fehlen solche internen Regeln und findet eine Belästigung bereits statt, liegt es in der Verantwortung der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers, alle Parteien und potenziellen Zeuginnen und Zeugen anzuhören. Alle Gespräche müssen aufgezeichnet werden, falls die Angelegenheit an die Arbeitsaufsichtsbehörde oder die Polizei weitergeleitet wird.

Darüber hinaus sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter daran zu erinnern, wie wichtig ihr Engagement für die Arbeit ist und dass die Voraussetzung dafür ein ruhiges Arbeitsumfeld ist. Es kann vorkommen, dass es zwischen den in die Belästigung involvierten Beteiligten zu Missverständnissen gekommen ist und mithilfe der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers eine Versöhnung erreicht wird. Kommt es nicht zu einer Versöhnung und Verständigung und findet die Belästigung weiterhin statt, ist die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber dazu verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um ein Arbeitsumfeld zu gewährleisten, in dem sich keine Arbeitnehmerin/kein Arbeitnehmer ungleich behandelt fühlt. Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber entscheidet, welche Maßnahmen sie/er ergreift, aber das Ziel ist klar: Es soll ein Umfeld gewährleistet werden, das der Wirtschaft zugutekommt, ohne dass die Menschenwürde verloren geht.

Wenn die Situation nicht selbst gelöst werden kann, kann man sich an die Gleichstellungsbeauftragte, die Arbeitsaufsichtsbehörde oder die Polizei wenden. Wird eine sexuelle Belästigung festgestellt, hat das Opfer das Recht auf gesondertes Schmerzensgeld aufgrund von Diskriminierung.

Diese Erklärung ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Wenn Sie sich daher ungleich behandelt fühlen, aber in diesem Artikel keine Lösung für Ihr Problem gefunden haben oder eine Frage haben, wenden Sie sich bitte an die Gleichstellungsbeauftragte unter der Adresse avaldus@volinik.ee oder unter der Telefonnummer +372 626 9059. Die Anonymität der Person, die sich an die Beauftragte wendet, wird gewährleistet.