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Leia murele lahendus

Sa ei ole oma murega üksi. Siit leiad vastuse erinevatele diskrimineerimist puudutavatele küsimustele. Oleme siin selleks, et Sind aidata.

Wie verhält man sich, wenn eine Kollegin/ein Kollege oder die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber jemanden sexuell belästigt?

Sexuelle Beziehungen am Arbeitsplatz können zu einer glücklichen Verbindung, aber auch zu Beziehungsdramen und Belästigung führen. Als sexuelle Belästigung gilt jede sexuell erniedrigende und bedrängende Handlung, wie z. B. unangemessene Bemerkungen, Versprechen von Vorteilen für sexuelle Dienstleistungen usw. (§ 3 Abs. 1 Pkt. 5 SoVS (Gleichstellungsgesetz)). Intime Beziehungen zwischen Führungskräften und Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern, für die sie verantwortlich sind, sind besonders schwierig, da eine Partei gegenüber der anderen in einer Machtposition ist. Wie verhält man sich in einer Situation, in der eine Kollegin/ein Kollege oder die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber jemanden sexuell belästigt?

Der erste Schritt besteht darin, die Situation selbst zu lösen, indem man mit der Person, von der die Belästigung ausgeht, persönlich spricht. Dies mag entmutigend erscheinen, aber dank eines ehrlichen Gesprächs, in dem die belästigende Person deutlich auf ihr unangemessenes Verhalten hingewiesen wird, kann die Situation manchmal schnell gelöst werden. Belästigung kann oft aus Missverständnissen entstehen. Ein offenes Gespräch kann belästigendes Verhalten manchmal beenden. Wenn die Person die Bitte des Opfers ignoriert, sollte die Angelegenheit mit Angehörigen geteilt werden, damit das Opfer in dieser schwierigen Zeit Unterstützung erhält.

Die Situation muss auch der Personalverwaltung oder der/dem Vorgesetzten gemeldet werden, die/der dafür verantwortlich ist, dass die Ungleichbehandlung unverzüglich beendet wird. Am besten legt man Beweise vor, wenn über die Belästigung gesprochen wird, z. B. Korrespondenzen, Aufzeichnungen von Gesprächen, Zeugenaussagen usw. Liegen jedoch kein Material vor, lohnt es sich dennoch, die Personalverwaltung, die/den Vorgesetzten und auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die Situation zu informieren, damit diese die Ungleichbehandlung bemerken, zu deren Beendigung beitragen und ggf. als Zeugen für die Belästigung auftreten.

Wenn die Situation nicht selbst gelöst werden kann, kann man sich an die Gleichstellungsbeauftragte, die Arbeitsaufsichtsbehörde oder die Polizei wenden. Wird eine sexuelle Belästigung festgestellt, hat das Opfer das Recht auf gesondertes Schmerzensgeld aufgrund von Diskriminierung.

Niemand muss aufgrund von Belästigung am Arbeitsplatz Angst haben oder sich unwohl fühlen. Scheuen Sie sich nicht, Ihre Sorgen anzusprechen!

Diese Erklärung ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Wenn Sie sich daher ungleich behandelt fühlen, aber in diesem Artikel keine Lösung für Ihr Problem gefunden haben oder eine Frage haben, wenden Sie sich bitte an die Gleichstellungsbeauftragte unter der Adresse avaldus@volinik.ee oder unter der Telefonnummer +372 626 9059. Die Anonymität der Person, die sich an die Beauftragte wendet, wird gewährleistet.